AfA-Gutachten für Kapitalanleger

Mehr AfA.
Weniger Steuerlast.

Fundierte Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer
für Bestandsimmobilien – fachlich fundiert, nachvollziehbar
und praxisnah.

  • Fachlich fundiert
  • Individuelle
    Objektanalyse
  • Nachvollziehbare
    Herleitung
  • Bundesweit
    für Sie tätig

AfA-Gutachten

Was ist ein AfA-Gutachten?

Ein AfA-Gutachten (Restnutzungsdauergutachten) ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes. Ist sie kürzer als die für das Gebäude maßgebliche gesetzliche Nutzungsdauer, kann eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden. Das kann Ihre jährliche Steuerlast reduzieren.

Mehr erfahren

Warum kann sich ein AfA-Gutachten lohnen?

  • Höhere jährliche Abschreibungen (AfA) möglich
  • Spürbare Steuerentlastung je nach individuellem Objekt
  • Besonders interessant bei älteren Bestandsimmobilien
  • Sachliche Entscheidungsgrundlage für Investoren und Banken
  • Nachvollziehbar und fachlich fundiert

Beispiel: möglicher steuerlicher Effekt

Jährliche Gebäude-AfA bei 400.000 € Gebäudeanteil

8.000 €
pro Jahr (2,0 %)

Typisierte Nutzungsdauer
(50 Jahre)

14.286 €
pro Jahr (3,57 %)

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer
(z. B. 28 Jahre)

Vereinfachtes Beispiel, keine Steuerberatung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt vom individuellen Objekt und der steuerlichen Situation ab. Die steuerliche Anerkennung obliegt dem Finanzamt.

BMF-Schreiben
mit Verwaltungsgrundsätzen

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 22.02.2023 detaillierte Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer definiert.

Schreiben aufgehoben

Das BMF hat dieses Schreiben mit Schreiben vom 01.12.2025 ausdrücklich aufgehoben.

Gesetzliche Grundlage
gilt weiterhin

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bleibt die maßgebliche Grundlage. Die tatsächliche Nutzungsdauer ist weiterhin im Einzelfall nachzuweisen. Die steuerliche Würdigung obliegt dem Finanzamt.

Nach § 11c EStDV beschreibt die Nutzungsdauer den voraussichtlichen Zeitraum der Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung des Gebäudes. Für die lineare Gebäude-AfA gelten je nach Fertigstellung regelmäßig 2,5 % (vor 1925), 2 % (1925–2022) oder 3 % (nach 2022); Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Für welche Immobilien ist ein AfA-Gutachten interessant?

Vor allem für ältere Bestandsimmobilien, bei denen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar begründbar ist.

Mehrfamilienhäuser (Bestand)

Wohn- und Geschäftshäuser

Vermietete Eigentumswohnungen

Gewerbeimmobilien (Bestand)

Welche Faktoren beeinflussen die tatsächliche Nutzungsdauer?

Baujahr und Gebäudealter

Je älter das Gebäude, desto eher kann eine kürzere Restnutzungsdauer vorliegen.

Technischer Zustand

Bausubstanz, Bauschäden, Modernisierungsstau.

Modernisierungen

Durchgeführte und unterlassene Maßnahmen.

Wirtschaftliche Faktoren

Marktgängigkeit, Drittverwendungsfähigkeit, Lage.

Rechtliche Rahmenbedingungen

z. B. Denkmalschutz, öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen.

So läuft ein AfA-Gutachten bei uns ab

  1. 1

    Kostenlose Vorprüfung

    Sie übermitteln uns die wichtigsten Eckdaten. Wir prüfen unverbindlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnen kann.

  2. 2

    Unterlagen & Objektaufnahme

    Wir benötigen u. a. Kaufvertrag, Grundrisse, Baujahr, Modernisierungsangaben und Fotos.

  3. 3

    Fachliche Analyse

    Wir analysieren Ihr Objekt nach anerkannten Verfahren und begründen die tatsächliche Restnutzungsdauer nachvollziehbar.

  4. 4

    Gutachten und Besprechung

    Sie erhalten ein fundiertes, prüffähiges Gutachten und wir besprechen die Ergebnisse auf Wunsch persönlich.

Häufige Fragen zum AfA-Gutachten

Für welche Immobilien lohnt sich ein AfA-Gutachten?

Vor allem bei älteren vermieteten Bestandsimmobilien kann eine Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend sind der individuelle Zustand, Modernisierungen sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Das Gutachten dokumentiert die objektbezogene Herleitung. Die steuerliche Würdigung erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt; eine Anerkennung kann nicht garantiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Vorprüfung helfen uns insbesondere Objektadresse, Baujahr, Kaufvertrag, Grundrisse sowie Angaben zu Zustand und Modernisierungen. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, klären wir mit Ihnen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Der Zeitbedarf hängt vom Objekt, dem Umfang der Prüfung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Den voraussichtlichen Ablauf und Termin stimmen wir im Angebot mit Ihnen ab.

Was kostet ein AfA-Gutachten?

Die Vorprüfung ist kostenlos. Wenn ein Gutachten sinnvoll erscheint, erhalten Sie ein individuelles Angebot auf Grundlage des Objekts und des erforderlichen Aufwands.