Bodenrichtwert & Grundstück
Aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses
Kaufpreisaufteilung für Kapitalanleger
Wir prüfen Ihre Kaufpreisaufteilung – auch nachträglich –
und zeigen, ob eine fachlich belastbare Optimierung
möglich ist.
Beim Erwerb einer bebauten Immobilie wird der Gesamtkaufpreis auf den Grund und Boden sowie das Gebäude aufgeteilt. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar und bildet die Grundlage für die Gebäude-AfA. Eine realistische und nachvollziehbare Aufteilung kann Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage deutlich beeinflussen.
Mehr erfahrenSie haben die Immobilie bereits erworben? Eine nachträgliche Kaufpreisaufteilung ist grundsätzlich möglich. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Anpassung sinnvoll und fachlich belastbar ist – auch Jahre nach dem Kauf. Die steuerliche Umsetzung hängt vom individuellen Fall und dem jeweiligen Verfahrensstand beim Finanzamt ab.
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich,
ob sich eine nachträgliche Kaufpreisaufteilung für Sie lohnt.
Die tatsächliche Höhe hängt vom Objekt und der Bewertung ab. 50 % sind eine Beispielannahme, kein pauschaler Finanzamtsansatz.
+ 160.000 € höhere AfA-Bemessungsgrundlage
Kaufpreisaufteilung und AfA-Gutachten können sich sinnvoll ergänzen.
= größere AfA-Bemessungsgrundlage
= höherer AfA-Satz
(z. B. statt 2 % dann 3 %–4 %)
Aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses
Bauweise, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen
z. B. Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren (nach ImmoWertV)
Orientierung an der BMF-Arbeitshilfe (03/2026) und Marktdaten
Prüffähiges Gutachten mit klarer Herleitung
Sie übermitteln uns die wichtigsten Eckdaten.
Wir analysieren Kaufvertrag, Objektdaten und Marktdaten.
Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Wenn ein relevantes Potenzial besteht, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Kostenlos. Unverbindlich. Vor Auftrag.
Eine bereits vorgenommene Kaufpreisaufteilung kann fachlich nachträglich geprüft werden. Ob sich eine Änderung steuerlich noch umsetzen lässt, hängt insbesondere vom jeweiligen Verfahrensstand ab.
Eine bestehende vertragliche Aufteilung wird in die Prüfung einbezogen. Sie ist grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn sie wirtschaftlich haltbar ist und die tatsächlichen Wertverhältnisse widerspiegelt.
Die BMF-Arbeitshilfe unterstützt eine typisierte Aufteilung und Plausibilitätsprüfung. Eine objektbezogene Bewertung kann im Einzelfall erforderlich sein; die Arbeitshilfe ersetzt nicht jede individuelle Wertermittlung.
Grund und Boden wird grundsätzlich nicht abgeschrieben. Ein höherer sachgerecht ermittelter Gebäudeanteil vergrößert die Bemessungsgrundlage der Gebäude-AfA.
Beide Prüfungen können sich ergänzen: Die Kaufpreisaufteilung betrifft die Bemessungsgrundlage, das Nutzungsdauergutachten die tatsächliche Nutzungsdauer. Der mögliche gemeinsame Effekt hängt vom Einzelfall ab.
Ja. In der kostenlosen Vorprüfung geben wir eine erste Einschätzung. Ein kostenpflichtiges Gutachten wird erst auf Grundlage eines individuellen Angebots beauftragt.
Wir prüfen Ihre Kaufpreisaufteilung kostenlos und unverbindlich.