Scheidung & Trennung
Fairer, neutraler Wert als Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Vermögensauseinandersetzung.
AnfragenVerkehrswertgutachten
Wenn sich im Leben etwas verändert, schafft ein unabhängiger
Immobilienwert Klarheit.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – neutral, nachvollziehbar
und zum maßgeblichen Bewertungsstichtag.
Jede Lebenssituation ist einzigartig. Wir unterstützen Sie mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
Fairer, neutraler Wert als Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Vermögensauseinandersetzung.
AnfragenAktueller Wert für eine faire und rechtssichere Übertragung innerhalb der Familie.
Anfragenz. B. Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vermögensübersicht.
AnfragenDer Verkehrswert (Marktwert) entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum maßgeblichen Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage der Immobilie erzielt werden kann (§ 194 BauGB).
statt Bauchgefühl
statt Online-Schätzung
Je nach Objektart und Datengrundlage wenden wir das passende Verfahren oder eine Kombination an.
Vor allem bei Wohnimmobilien. Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet.
Insbesondere bei vermieteten Objekten. Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen.
Vor allem bei besonderen Objekten. Der Wert basiert auf den Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen.
Mikro- und Makrolage, Infrastruktur
Baujahr, Instandhaltung, Ausstattung
z. B. Grundbuch, Baulasten, Nutzungsrechte
Grundriss, Flächenberechnung
z. B. Energieausweis, Sanierungen
Aktuelle Bodenrichtwerte und Marktdaten
z. B. Garten, Garage, Denkmalschutz
Sie senden uns Ihre Anfrage und die wichtigsten Unterlagen.
Wir besichtigen die Immobilie persönlich und nehmen alle relevanten Daten auf.
Wir analysieren die Daten, wenden das passende Verfahren an und prüfen die Ergebnisse.
Sie erhalten Ihr Gutachten und wir besprechen die Ergebnisse auf Wunsch persönlich.
Die Begriffe bezeichnen im Sinne des § 194 BauGB denselben Wert. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
Typische Anlässe sind Erbschaft, Scheidung, Schenkung, Verkauf oder steuerliche und behördliche Fragestellungen. Welche Gutachtenform geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab.
Eine stichtagsbezogene rückwirkende Bewertung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass sich der damalige Zustand und die maßgeblichen Verhältnisse ausreichend nachvollziehen lassen.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Grundrisse, Flächenberechnungen, Modernisierungsangaben und gegebenenfalls Mietverträge. Wir teilen Ihnen mit, was für Ihren Fall benötigt wird.
Das hängt vom Objekt, der Unterlagenlage und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Den Zeitrahmen stimmen wir mit Ihnen ab.
Nach Klärung des Anlasses, der Objektart und des Umfangs erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ich berate Sie gerne persönlich und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot – unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.