Für Kapitalanleger und Immobilieneigentümer

Mehr AfA.
Weniger Steuerlast.

Mit dem Nutzungsdauergutachten
die tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen
und das steuerliche Potenzial Ihrer Bestandsimmobilie
optimal nutzen.

  • Zertifiziert nach
    ISO/IEC 17024
  • Nachvollziehbare,
    prüffähige Gutachten
  • Langjährige
    Erfahrung
  • Bundesweit
    für Sie tätig

Nutzungsdauergutachten (AfA)

Warum ein
Nutzungsdauergutachten
für Sie als Investor sinnvoll ist.

Für Gebäude mit Fertigstellung von 1925 bis 2022 gilt regelmäßig ein linearer AfA-Satz von 2 % – entsprechend 50 Jahren. Weist ein fundiertes Nutzungsdauergutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach, kann eine höhere jährliche AfA möglich sein und Ihre Steuerlast sinken.

Beispiel: steuerlicher Vorteil

2,0 %
jährliche AfA

Typisierte Nutzungsdauer
(50 Jahre)

4,0 %
jährliche AfA

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer
(z. B. 25 Jahre)
Ergebnis: Bis zu 100 % höhere jährliche Abschreibung möglich.

Vereinfachtes Beispiel, keine Steuerberatung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt vom individuellen Objekt und der steuerlichen Situation ab. Die steuerliche Anerkennung obliegt dem Finanzamt.

  • Detaillierte Objektanalyse
  • Berücksichtigung von Bauzustand und Modernisierungen
  • Nachvollziehbare und prüffähige Gutachten
  • Unterstützung bei der Vorlage beim Finanzamt
  • Auch für vermietete Gewerbeimmobilien
„Fundierte Gutachten.
Klare Vorteile.
Für Ihre Immobilien.“

Verkehrswertgutachten

Fundierte Wertermittlungen für unterschiedliche Anlässe.

Mehr erfahren

Schimmel & Feuchtigkeit

Ursachen analysieren.
Gesundheitsrisiken einordnen.
Lösungen aufzeigen.

Mehr erfahren

Schadensfeststellung & Beweissicherung

Zustand objektiv dokumentieren.
Streitigkeiten vermeiden.

Mehr erfahren

Brandschäden

Feuer, Rauch und Löschwasser.
Schäden umfassend erfassen.

Mehr erfahren

Häufige Fragen

Für welche Immobilien lohnt sich ein AfA-Gutachten?

Vor allem bei älteren vermieteten Bestandsimmobilien kann eine Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend sind der individuelle Zustand, Modernisierungen sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Ist eine nachträgliche Kaufpreisaufteilung möglich?

Eine bereits vorgenommene Kaufpreisaufteilung kann fachlich nachträglich geprüft werden. Ob sich eine Änderung steuerlich noch umsetzen lässt, hängt insbesondere vom jeweiligen Verfahrensstand ab.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Das Gutachten dokumentiert die objektbezogene Herleitung. Die steuerliche Würdigung erfolgt im Einzelfall durch das Finanzamt; eine Anerkennung kann nicht garantiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Vorprüfung helfen uns insbesondere Objektadresse, Baujahr, Kaufvertrag, Grundrisse sowie Angaben zu Zustand und Modernisierungen. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, klären wir mit Ihnen.

Was kostet ein AfA-Gutachten?

Die Vorprüfung ist kostenlos. Wenn ein Gutachten sinnvoll erscheint, erhalten Sie ein individuelles Angebot auf Grundlage des Objekts und des erforderlichen Aufwands.